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Neues Deutschland: zur Forderung nach Augfhebung der Immunität von Bundestagsabgeordneten

Archivmeldung vom 28.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die FDP ist vor knapp 40 Jahren mit dem Slogan durchs Land gezogen »Wir schaffen die alten Zöpfe ab«. Das war zu Zeiten einer großen Koalition in Bonn. Nun, da erneut eine große Koalition von Berlin aus regiert, hat man sich wohl daran erinnert und einem noch hängenden alten Zopf - der Immunität der Abgeordneten - die Schere angedroht.

Nüchtern betrachtet, gibt es keinen Anlass dafür. Der Bundestag hebt die Immunität regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode auf, behält sich nur das Recht auf Einspruch gegen eine beantragte Ermittlung vor, um eine eventuell politisch motivierte Verfolgung zu verhindern. Das wäre - wie Jörg von Essen meint - auch weiterhin möglich. Real würde sich also kaum etwas ändern, es wäre ein Privileg kassiert, das nur noch als Klausel existiert. Man mag den Vorschlag also als nicht besonders erheblich ansehen, aber auch manch Unerhebliches gehört entsorgt.

Freilich: Beim Zopfabschneiden der FDP Ende der 60er ging es letztlich um die Umorientierung auf einen sozialliberalen Regierungswechsel und die Themen - Ostpolitik und Umweltschutz etwa - waren ungleich bedeutender. Neigungen, sich aus konservativer Nähe zu befreien, sich gar an die realen Privilegienzöpfe von Abgeordneten (Nebenverdienste!) wie Großverdiener heranzuwagen, sind in der FDP leider weniger erkennbar.

Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland

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