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Rheinische Post: Strafe für Rowdies

Archivmeldung vom 26.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als 1963 der Deutsche Verkehrsgerichtstag erstmals tagte, waren Sicherheitsgurte noch nicht vorgeschrieben, Airbags nicht erfunden, und verkehrsberuhigte Zonen existierten allenfalls entlang der innerdeutschen Grenze.

Seither hat sich viel getan im Land der Dichter und Lenker. Technisch scheinen die Möglichkeiten für aktive und passive Sicherheit ausgereizt. Jetzt geht es darum, das Fahrerverhalten konsequenter zu beeinflussen. Das ist in diesem Jahr die wichtigste Botschaft des Gremiums in Goslar.

Raser, Drängler, Alkohol am Steuer - sie sind als größte Gefahren im Verkehr übrig geblieben. Doch weder niedrigere Tempolimits noch höhere Bußgelder haben sich als wirklich wirksam dagegen erwiesen. Auch eine Alkohol-Wegfahrsperre lässt noch zu viele Fragen nach der Manipulierbarkeit offen.

Dabei gibt es eine Strafe, die unter Verkehrssündern tatsächlich gefürchtet ist: der Verlust der Fahrerlaubnis. Mobilität hat so sehr an Bedeutung gewonnen, dass Rechtsexperten schon darüber nachdenken, mit Führerscheinentzug Delikte zu bestrafen, die gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Näher liegt es, Verkehrsrowdies schneller und länger als bisher mit Fahrverboten zu belegen.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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