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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum neuen BKA-Gesetz

Archivmeldung vom 13.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Regt es Sie auch auf, wenn Politiker auf unsere Kosten Lustreisen unternehmen? Wenn ein Konzern seinen Betriebsrat mit Bordellbesuchen besticht? Oder wenn der Acker eines Ratsherrn über Nacht zum Bauland wird?

Dass solche Skandale und Skandälchen überhaupt bekannt werden, ist Insidern zu verdanken, die sich an einen Journalisten wenden. Wohl wissend, dass der ihren Namen nie preisgeben wird. Denn dieses sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht wird Reportern im Paragraphen 53 der Strafprozessordnung garantiert. Mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes hat der Bundestag gestern der Presse einen Stich in den Rücken versetzt. Denn nun können Journalisten im schlimmsten Fall sogar in Beugehaft genommen werden, damit sie ihre Informanten verraten. Zugegeben: Einen Anspruch auf Auskunft hat das BKA auf Grund des neuen Gesetzes nur, wenn es Straftaten aus dem Terrorbereich verhindern oder aufklären will. Aber immerhin: Einen Fuß hat die Polizei jetzt in der Tür der Redaktionsetage. Der Informantenschutz steht in der Strafprozessordnung, damit die Presse ihre Wächterfunktion wahrnehmen und Missstände aufdecken kann. Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit dem BKA-Gesetz beschäftigen wird, sollte deshalb die Aushöhlung des Informantenschutzes, wie sie gestern beschlossen worden ist, schnell wieder rückgängig machen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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