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Lausitzer Rundschau: Schulbedarfspaket für Hartz-IV-Familien

Archivmeldung vom 03.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Streit erscheint zunächst unverständlich. Schließlich bekommen doch alle Eltern ab dem nächsten Jahr mehr Geld für ihre Kinder. Erwerbstätige mehr Kindergeld, Alg-II-Empfänger, weil ihnen die Kindergelderhöhung nicht zusteht, pro Kind ein 100-Euro-Schulbedarfspaket jährlich zusätzlich zum Regelsatz.

Diese Nachricht allerdings ist nur auf den ersten Blick eine rundum gute. Warum das Kindergeld mit zehn beziehungsweise 16 Euro monatlich gegenüber den 100 Euro jährlich für Kinder aus Hartz-IV-Familien etwas höher bemessen wurde - darüber lässt sich ja noch trefflich streiten. Mit guten Argumenten dafür und dagegen. Nicht mehr jedoch darüber, dass Alg-II-Empfänger diese 100 Euro für die schulische Ausbildung ihrer Kinder ab dem 10. Schuljahr nicht mehr bekommen. Will der Staat keine Schüler aus Hartz-IV-Familien in den Klassen 11 und 12? Will er sie nicht als Abiturienten, Studenten, höher Qualifizierte haben, nur weil ihre Eltern von staatlicher Hilfe abhängig sind? Das kann er nicht wollen. Doch mit dieser Regelung erweckt er genau diesen Eindruck - und zettelt damit eine Debatte über soziale Schieflagen und sich weiter verfestigende Ungleichheiten nicht nur im Bildungssystem an. Schließlich besuchen im Osten Deutschlands weitaus mehr Kinder aus Hartz-IV-Familien die Schule als in den alten Ländern. Selbst Matthias Platzeck, brandenburgischer Ministerpräsident der SPD, die in der Regierungskoalition mit der CDU diese Regelung verantwortet, hat kein gutes Gefühl bei der Sache. Ich hätte mir auch eine andere Entscheidung gewünscht, sagt er. Nämlich das Geld ohne den Umweg über die Eltern lieber direkt in die Bildung zu geben, zum Beispiel in die Kita-Betreuung. Damit hat Platzeck Recht, weil das gleich zwei Vorteile gehabt hätte: Das Geld wäre zielgenau dort eingesetzt, wo es hin soll. Und die Koalition im Bund hätte den Vorwurf, soziale Ungerechtigkeit zu befördern, gar nicht erst zugelassen.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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