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neues deutschland: Kommentar zur Debatte um die AfD und den Verfassungsschutz: Ungeeignet

Archivmeldung vom 04.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die AfD, so eine parteiübergreifende Forderung, soll vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Von welchem Verfassungsschutz? Von dem, der Neonazis bezahlt und schützt? Der trotz seiner Szenenähe über Jahre hinweg nicht in der Lage war, eine bundesweite rechtsextreme Terrorserie zu stoppen? Von dem Verfassungsschutz, dessen Chef sich mit AfD-Gründern traf, um zu verhindern, dass die Rechtsaußenpopulisten Beobachtungsgegenstand werden?

Man kann davon ausgehen, dass es in dem rechtsblinden Inlandsgeheimdienst längst eine Reihe von AfD-Sympathisanten gibt. Warum sollte sich die Truppe, die vom CSU-Hardliner und Heimatschutzminister Seehofer verantwortet wird, in dieser für die Demokratie relevanten Frage von Polizei, Justiz und anderen Behörden unterscheiden?

Björn Höcke und andere AfD-Extremisten sind der Vereinigung der extremen Rechten nähergekommen. Die ideologisch basierte Kumpanei von AfD, Pegida, Pro Chemnitz, Identitäre Bewegung, Burschenschaften, Hooligans, III. Weg, NPD und anderen organisierten Gewaltnazis kann - obwohl viele dieser Organisationen vom Verfassungsschutz beobachtet werden - weiter zu einem Umsturzfaktum reifen. In Chemnitz haben sie durch das Mitläufertum »besorgter« Bürger den Anschein einer wiederauflebenden »Volksgemeinschaft« erweckt. Der durch das Grundgesetz gebotene Widerstand dagegen kann sich - so beklagenswert das ist - auf diesen Verfassungsschutz nicht stützen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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