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Rheinische Post: Kopftuch-Verbot ist folgerichtig

Archivmeldung vom 15.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Kopftuch muss nicht, aber es kann Ausdruck einer religiösen Gesinnung sein, die auch vor Indoktrination nicht haltmacht. Da dies niemand von außen feststellen kann, ist das vorsorgliche Kopftuch-Verbot an staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen und anderswo nur folgerichtig.

Vor Jahren war dies auch in der SPD eine weit verbreitete Meinung, doch die Genossen haben irgendwann kalte Füße bekommen, sodass letztlich die schwarz-gelbe Landesregierung das Verbot im Alleingang durchgesetzt hat. Nun kommt es, wie es abzusehen war. Ein Dutzend muslimischer Lehrerinnen und zwei Referendarinnen weigern sich trotz anderslautender Gesetzeslage beharrlich, in der Schule das Kopftuch abzulegen. Bislang haben fünf von ihnen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Allerdings steht die letzte Entscheidung überall noch aus.
Sollte die Rechtsprechung (woran eigentlich kein Zweifel bestehen kann) am Ende so ausfallen wie bisher, müssen die betroffenen Frauen alle mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen. Das gilt auch für die gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht unterlegene Lehrerin, die im Gegensatz zu den anderen Klägerinnen den Beamtenstatus besitzt. Der Staat muss von seinen Mitarbeitern erwarten dürfen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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