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Südwest Presse: Kommentar zum BND

Archivmeldung vom 27.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der BND-Bericht des Bundesrichters im Ruhestand Gerhard Schäfer ist spannend. Er bietet kuriose Einblicke in die Geheimdienstwelt. Er erinnert auch an die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit, zumindest insofern, als dass die vom BND Beobachteten in vielen Fällen - zum Teil sehr einleuchtend - darlegen, das über sie Gesammelte sei schlicht unzutreffend. Hat der BND also auch ein Zuverlässigkeitsproblem?

Das Ausspionieren von Journalisten zur Eigensicherung und der Einsatz von Journalisten zur Spionage sind nicht ungesetzlich, stellt der Bericht fest. Das Gesetz gebrochen hat der BND gleichwohl in einigen Fällen: immer dann, wenn seine Maßnahme "unverhältnismäßig" war, wenn er seine eigene undichte Stelle erst einmal bei sich zu Hause in Pullach hätte suchen müssen. Manche Maßnahmen waren, schreibt Schäfer, auch deshalb ungesetzlich, weil sie nicht erforderlich waren. Insgesamt, so heißt es, hat der BND die "Journalistenszene umfassend ausgespäht", dabei aber nicht das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt.
Zwei Berufsstände sollte der Bericht zum Nachdenken veranlassen. Den Geheimdienstlern gibt Schäfer einige Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Den Journalisten nicht. Es ist also an ihnen - an uns -, im Zuge einer Selbstreinigung engere Grenzen im Umgang mit den Geheimdiensten zu ziehen. Sie waren in manchen Fällen arg ausgefranst.

Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse

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