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Rheinische Post: Tod im Museum

Archivmeldung vom 21.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der zurückhaltende, ja verschlossene Mönchengladbacher Gregor Schneider ist kein Künstler, dem man unterstellen möchte, er unternehme alles, bloß um noch bekannter zu werden. Mit seinem Plan, einen Menschen in einem Museum beim Sterben vorzuführen, ist er allerdings weit über das hinausgeschossen, was einem Künstler zugestanden werden muss.

Künste verstehen sich als eine Reflexionsebene über der Wirklichkeit - als eine Ebene, von der sich manches klarer erfassen lässt, weil sie eine Distanz zur Realität eröffnet. Das gilt selbst noch für jene Aktionskunst der sechziger Jahre, in der Joseph Beuys und seine geistige Verwandtschaft oft störend in die Gesellschaft eingriffen. Gregor Schneider aber würde mit seiner Aktion, wenn er denn überhaupt einen Sterbenden dafür findet, nichts aus eigener Sichtweise darstellen. Er würde lediglich eine Bühne öffnen und den Leuten sagen: Seht her, so ist das, wenn einer stirbt! Hereinspaziert, hereinspaziert. Ich kann's noch nicht mal ändern. Eine solche Aktion hat den Schutz, den das Grundgesetz der Arbeit von Künstlern gewährt, nicht verdient. Wenn Gregor Schneider es vielleicht selbst auch nicht wahrhaben will: Das Sterben im Museum wäre ein weiteres Event in unserer sensationsgierigen Gesellschaft. Die Menschenwürde verbietet es.

Quelle: Rheinische Post (von Bertram Müller)



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