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Presse-Feigheit 2.0

Archivmeldung vom 22.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das aktuelle und wegweisendes Urteil des OLG Hamburg zur De-Anonymisierung von Autoren politischer Beiträge und Hetze im Internet wird in den Massenmedien komplett ignoriert. „Hass ist ein Gift in unserer Gesellschaft“ zitiert die Tagesschau am 20.02.2020 (1) Angela Merkel nach den Ereignissen in Hanau, bei denen 11 Menschen getötet wurden und das als rechtsextremistisch motiviertes „Massaker“ (2) bezeichnet wird.

Während die massenmedialen Blätter in diesen Tagen über rechtsextremen Terror und Hetze in Hanau fabulieren und sich echauffieren, regt sich kein Hauch im Blätterwald in Bezug auf ein Urteil, das Prozess- und Mediengeschichte schreiben könnte.

Frau Merkel hat natürlich vollkommen Recht. Hetze im Internet geht gar nicht. Da sind wir uns alle einig. Sogar das Oberlandesgericht in Hamburg. Es hat in einem entscheidenden Urteil vom 18.2 2020 zugelassen, dass Autoren, die politisch motivierte Beiträge in der Enzyklopädie Wikipedia veröffentlichen de-anonymisiert werden dürfen. Das betrifft etwa 300 Autoren auf Wikipedia, denen es erlaubt ist, kontroverse Beiträge zu kontrollieren, und das unter einem Pseudonym. Den Journalisten Dirk Pohlmann und Markus Fiedler ist es gelungen, die Identität eines der Autoren offenzulegen, der unter dem Namen „Feliks“ Beiträge subjektiv redigiert hat. Das sah so aus, dass er Wikipedia-Einträge zu Biographien von Politikern der Linkspartei redigiert hat, obwohl er selbst Mitglied der Linken ist und sogar mal im Vorstand der bayerischen PDS war. Weiterhin hat er Beiträge gebrandmarkt und verächtlich gemacht, die nicht seiner politischen Haltung zum Nahost-Konflikt entsprachen. (3 kompa)

Nachdem „Feliks“ versucht hat per einstweiliger Verfügung zu erreichen, dass er anonym bleiben kann, hatte im Februar 2019 das Landgericht Hamburg bereits entschieden, dass die Offenlegung zulässig ist, und das Oberlandesgericht Hamburg hat dieses Urteil nun vor wenigen Tagen, am 18.02.2020 bestätigt. Wie der Anwalt der Journalisten schreibt, hat das Oberlandesgericht außerdem die Hürden zur De-Anonymisierung von Autoren, die nachweisbar Interessenkonflikte haben und die sich politisch äußern und abwertend kommentieren, herabgesenkt.

Eine solche Entscheidung hat es im Medienrecht noch nicht gegeben. Es hat jemand im Internet manipuliert und Hetze gegen Andersdenkende betrieben, im Verborgenen. Jetzt gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg, das es zulässt, dass derjenige dies nicht mehr im Verborgenen tun kann. „Ein medialer Heckenschütze wurde enttarnt.“, „Gericht stützt Investigativ-Journalisten“, oder „Keine Chance für heimliche Zensur“ wären mögliche Schlagzeilen in den Medien, doch es herrscht mediales Massenschweigen.

Warum passt diese Erzählung nicht in das mediale Narrativ? Was ist da los im Mediensystem?…weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Christiane Borowy

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