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Wiesbadener Kurier: Zu Flugzeug-Abschüssen

Archivmeldung vom 18.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der 11. September 2001 hat die Welt verändert genau so, wie es befürchtet worden war. Die Vereinigten Staaten haben bei der Jagd auf Terroristen ihr Rechtssystem so stark durchlöchert, dass sie selbst als das Opfer plötzlich moralisch angreifbar waren Stichwort Abu Ghoreib oder Guantanamo.

Verfassungsmäßige Rechte galten nicht mehr. Das hat auch die Bundeskanzlerin kritisiert. Doch sie sollte nicht nur mit US-Präsident George W. Bush Gespräche führen, sondern hin und wieder auch die eigenen Minister an das deutsche Grundgesetz erinnern. Es wird vielen Menschen Angst machen, dass Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 schon vergessen hat. Laut unserem höchsten Gericht gibt es keine Möglichkeit, ein mit Passagieren besetztes, gekapertes Flugzeug abschießen zu lassen, weil befürchtet wird, Luftpiraten könnten es als Waffe verwenden und mit größtmöglichem Schaden abstürzen lassen. Zur Erinnerung: Ein Abschuss verstößt gegen die Grundgesetzartikel 1 und 2.
Es geht um die Würde des Menschen, um sein Recht auf Leben, und deshalb geht es eben niemals und gar nicht, Leben gegen Leben aufzurechnen, wie der CDU-Politiker Jung das möchte. Wer dies dennoch verfassungsrechtlich möglich machen will, muss die Artikel 1 und 2 unserer Verfassung einschränken oder aufgeben. Dann aber bleibt nichts mehr übrig von deren universellem Charakter, und die Bundesrepublik wird sich ethisch irgendwo zwischen Weißrussland und China wiederfinden. Wie sind doch diejenigen, die totalitären Staaten und autokratischen Staatsmännern immer wieder predigen, die Menschenrechte seien unteilbar und die obersten Gerichte eines Landes müssten respektiert werden. Es gereicht Jung nicht zur Ehre, wenn er die schwierige Entscheidung über Leben und Tod auch ohne rechtliche Grundlage zu treffen gedenkt. Das Recht ist es nämlich, das uns unsere moralische Überlegenheit über terroristische Attentäter gibt, das uns befugt, mit allen zulässigen Mitteln gegen sie vorzugehen. Die Terroristen sind die Kriminellen. Die Bundeswehrpiloten sind deshalb zu Recht entsetzt über die verbale Offensive des Verteidigungsministers, denn sie müssen letztendlich die Tod bringende Rakete auslösen und mögliche juristische Konsequenzen auf sich nehmen. Und niemand kann vorher oder hinterher mit Sicherheit sagen, dass die Abschussentscheidung richtig war. Der 11. September 2001 hat uns auch der Sicherheit beraubt, auf alles eine Antwort zu wissen und für alles Lösungen zu finden. Vorher ließ es sich sehr leicht verdrängen, wie verwundbar Gesellschaften sind.

Quelle: Pressemitteilung Wiesbadener Kurier

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