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BERLINER MORGENPOST: Facebook-Fotos gehen den Chef nichts an

Archivmeldung vom 23.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eines kann man dem Bundesinnenminister nicht vorwerfen: Aktionismus. Ein einziges Gesetz ("Bundesbesoldungsanpassungsgesetz") hat Thomas de Maizière (CDU) seit seinem Amtsantritt im Spätherbst 2009 bis ins Bundesgesetzblatt gebracht. Doch das muss kein schlechtes Zeichen sein. Schließlich schätzt man de Maizière als einen besonnenen Mann - wie er erst jüngst mit seiner Warnung vor Hysterie wegen Googles Street View unter Beweis gestellt hat.

Für seinen Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutz war es jedoch allerhöchste Zeit. Nachdem ein Skandal der Arbeitnehmerausspähung den nächsten jagte, musste allen Beteiligten an einer unmissverständlichen Rechtsgrundlage gelegen sein. Denn die gab es bislang so nicht. Wer wissen wollte, was geht und was nicht, der musste nicht nur verschiedene Landes- und Bundesdatenschutzgesetze durchforsten, sondern auch eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen. In einer Reihe von Fällen musste den Unternehmen - beziehungsweise ihren "Sicherheitsbeauftragten" - zwar klar sein, dass sie bei ihrer Mitarbeiterausforschung nicht nur gegen Treu und Glauben, sondern auch gegen bestehende Gesetze verstießen. Die aber waren alles andere als übersichtlich und in Teilen tatsächlich auch nicht mehr zeitgemäß. Die technischen Möglichkeiten waren den bestehenden Gesetzestexten nämlich längst davongeeilt. Internetnutzung der Arbeitgeber bei Bewerbungsverfahren ist zum Beispiel so ein Punkt. Auch wenn die Bedenkenlosigkeit der frühen Jahre, mit der viele ihre Partyfotos und anderes im Internet verewigten, sich gelegt haben mag - als Bewerbungsunterlage möchten wohl die wenigsten zum Beispiel ihre Facebook-Einträge vom zukünftigen Arbeitgeber benutzt wissen. Da folgen die Autoren des Gesetzentwurfs nun der Erkenntnis, dass manchmal der Bürger auch vor sich selbst geschützt werden muss. Informationen aus sozialen Netzwerken dürfen demnach nicht als Kriterium für Einstellungen herangezogen werden. Bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ohne grundsätzliche Zustimmung des Beschäftigten gar nichts (mehr) gehen. "Der Arbeitgeber darf Beschäftigtendaten nur mit Kenntnis des Beschäftigten erheben", steht in aller wünschenswerten Klarheit im Entwurfstext. Wie man hört, hat da die liberale Bundesjustizministerin noch ein bisschen nachgeholfen, bei der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten. Wer in Zukunft Arbeitnehmer ausspäht, wird es wesentlicher schwerer haben, seine Ausreden mit unklarer Gesetzeslage zu begründen. Das erspart zwar keinem Arbeitnehmer, auch in Zukunft sorgfältig mit seinen Datenspuren im Internet umzugehen. Zu mehr Sensibilität gegenüber der Privatsphäre der Beschäftigten dürfte das neue Gesetz aber in jedem Fall führen.

Quelle: BERLINER MORGENPOST

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