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Brief eines Bürgers gegen Behördenwillkür

Archivmeldung vom 09.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Leserzuschrift von Helmut Ostberg / Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol zur Veröffentlichung im Internet

Herbert G                                                                                                          2005-08-05

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Landkreis Spree Neiße

Kämmerei - Kreiskasse

als Vollstreckungsbehörde

Heinrich – Heine - Str. 01

03149 Forst (Lausitz)

 

 

Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung vom 26.07. 2005 erhalten am 05.08.2005,

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widersprechen wir form -und fristgerecht Ihre Pfändungsverfügung als erlassene Behörde vom 26.07. – erhalten am 05.08.2005 . Ihr Ansinnen ist  rechtswidrig. Aus diesem Grund senden wir  ihnen das Schreiben per Fax - zu unserer Entlastung - zurück.

Ich bin nicht Schuldner, weder gegenüber dem Landkreises Spree Neiße noch gegenüber dem BSFM Schwarzbach.

Meine Zahlungsverweigerung beruht gemäß § 52 (4) auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) welches regelt, dass bei einer beanstandungsfreien Überprüfung der Heizungsanlage der Anlagenbetreiber nicht mit den Kosten für diese Überprüfung belegt werden kann.

 

Ihre Rechnungslegungen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide und jetzt Pfändungsverfügung stellen eine strafbare Handlung nach § 352 (1) StGB (Gebührenüberhebung) und nach § 240 StGB (Nötigung) dar.  Es besteht der  Verdacht auf organisierte Kriminalität. Sie als Behörde haben nicht das Recht, dass Grundgesetz und das Bundesrecht zu missachten, das die Reihenfolge festlegt: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Es sind schlimme Zustände, dass der einfache friedliche Bürger, der vielerlei Lasten unter diesem Saat zu tragen hat, sich zusätzlich mit Gesetzes - Texten befassen muss, um sich gegen Sie und den unter Ihrer Aufsicht stehenden Fegern einigermaßen verteidigen zu können!
Gemäß Artikel 1, Grundgesetz,  sind Sie,  als staatliche Gewalt,   „verpflichtet die Würde des Menschen zu achten und zu schützen“! Das Gleiche gilt für alle anderen Amtsträger!

Da es sich hier um Straftaten handelt, haben wir am 27.12.2004 und 20.07. 2005  gegen drei verantwortliche Mitarbeiter, der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde für Schornsteinfeger, drei Mitarbeiter der Kämmerei Landkreis Spree Neiße Forst Lausitz sowie gegen den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Az.: 1410 Js 45 / 05  und Az: 1620 Js 27095 /05 erstattet.

Bitte schicken Sie  diese Pfändungsverfügung an die verursachende Stelle  zurück. Teilen Sie mir die verursachende Person  mit, damit wir ggf. Strafanzeige gegen diese Person stellen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

... 

Verteiler:

Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol zur Veröffentlichung im Internet

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Europäische Menschenrechtskonvention

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