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Neue Westfälische (Bielefeld): Verkaufsoffene Sonntage

Archivmeldung vom 02.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Am siebten Tage sollst du ruhen. Heißt es in der Bibel. Aber nicht in Berlin. In der Bundeshauptstadt heißt es: Am siebten Tage sollst du shoppen. Vor allem im Advent. Aber nur noch in diesem Jahr. Denn dieser Sonderregel haben die Verfassungsrichter nun einen Riegel vorgeschoben.

Und das ist gut so. Ohnehin kann kein Käufer ernsthaft behaupten, er sei auf gleich mehrere verkaufsoffene Sonntage angewiesen, um die materiellen Weihnachtswünsche seiner Lieben zu erfüllen. Und im Internet gibt es sowieso keine Ladenöffnungszeiten. Auch mehr Umsatz lässt sich durch immer mehr verkaufsoffene Sonntage kaum generieren. Selbst die Glücklichen unter uns, die in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten überhaupt noch Weihnachtsgeld bekommen, können dies nur einmal ausgeben. Das weiß auch der Einzelhandel - und hält sich daher mit seinem Bedauern über die höchstrichterliche Entscheidung auffallend zurück. Die Sonntagsarbeit als solche wird durch den Richterspruch ohnehin nicht ad acta gelegt. Nicht im Einzelhandel, aber auch nicht in anderen Branchen der Arbeitswelt. Im Gesundheitswesen, bei Polizei und Feuerwehr, in der Gastronomie und in Zeitungsredaktionen wird seit je sonntags gearbeitet. Das ist selbstverständlich gesellschaftlich akzeptiert. Auch von den Kirchen. Diese loben das Karlsruher Urteil vor allem deshalb, weil sie den Sonntag für ein paar Menschen mehr gerettet sehen als Tag der Einkehr, des Sichbesinnens. Als Tag der Familie. Dazu wird der siebte Tag aber nicht schon dadurch, dass Ladentüren verschlossen bleiben. Dazu braucht es auch die Bereitschaft der Menschen, sich um ihre Familie zu kümmern, sich bestenfalls daran zu erinnern, wofür Weihnachten eigentlich steht. Diese Bereitschaft lässt sich weder per Gesetz noch durch Richterspruch erzwingen.

Quelle: Neue Westfälische

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