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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Leerverkäufen

Archivmeldung vom 08.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Erinnern wir uns: Am 15. September 2008 musste Lehman Brothers Insolvenz anmelden. Weil sie als ein Kern des Übels galten, untersagten mehrere Aufsichtsbehörden in Windeseile, aber nur vorläufig, ungedeckte Leerverkäufe. Zockern sollte das Handwerk gelegt werden.

Da ist es schon erstaunlich, dass die Bundesregierung erst jetzt, eineinhalb Jahre später, Leerverkäufe endgültig per Gesetz verbannen will. Unbestritten ist, dass die Krise eklatante Mängel im Finanzsystem erkennbar gemacht hat. Und Leerverkäufe sind in den Augen vieler ein solcher Mangel. Sie sind der Inbegriff der Spekulation. Erst wenn der verkaufte Gegenstand im Preis sinkt, profitiert der Verkäufer von einem Leerverkauf. Er hat also ein Interesse daran, dass dieser Gegenstand so schlecht wie möglich bewertet wird. Dadurch ist Schmu Tür und Tor geöffnet: Der Verkäufer redet den Gegenstand - zum Beispiel ein Unternehmen - schlecht, er trickst und manipuliert. Daraus können heftige Kursbewegungen, ganze Wirtschaftskrisen, resultieren. Die Bundesregierung sollte das geplante Gesetz deshalb unbedingt verabschieden, auch wenn die angelsächsischen Länder nicht begeistert sind. Einer muss den Anfang machen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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