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WAZ: (Un)gefühlte Gerechtigkeit

Archivmeldung vom 29.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sicher: Der Pfandbon eines Kunden gehört nicht in das Portmonee einer Kassiererin, und die zwei trockenen Brötchen haben nichts im Spind der Küchenhelferin zu suchen. Dennoch: Solche Bagatell-Delikte gehören nicht vor die Arbeitsgerichte.

Es würde von der Größe eines Unternehmens zeugen, wenn es auffällig gewordene Mitarbeiter abmahnt und nicht gleich die juristische Keule auspackt. Manager fahren Unternehmen vor die Wand und kassieren dafür noch eine hohe Abfindung. Nur weil sie rechtlich nicht zu packen sind, kommen sie davon. Die kleinen Angestellten aber werden vor den Kadi gezogen und verlieren ihren Job wegen ein paar Cent, die ihnen nicht zustehen. Dieses Missverhältnis mag ja juristisch plausibel sein, es offenbart aber die Kluft zwischen gefühlter Gerechtigkeit und geschriebenen Paragrafen. Der Bundesgerichtshof hat im Fall Kaiser's/Tengelmann nun die Chance, mit einem abgewogenen Urteil die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen. Es geht um eine vernünftige Relation zwischen Strafe und einem Umgangston, der den Betriebsfrieden nicht gefährdet.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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