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Berliner Morgenpost: Das Geld muss auch bei den Kindern ankommen

Archivmeldung vom 28.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Urteil ist gefällt, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben wird: Das Bundessozialgericht in Kassel entschied gestern, dass es den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis zu 14 Jahren für verfassungswidrig hält.

Die Regelung, den Kindern in Erwerbslosen-Familien pro Monat nur 211 Euro und damit 40 Prozent weniger als einem alleinstehenden arbeitslosen Erwachsenen zu geben, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das Bundessozialgericht. Nun müssen die Richter in Karlsruhe die Frage endgültig entscheiden. Wer Kinder hat, weiß, dass 211 Euro im Monat äußerst knapp sind. Dass das Geld in den meisten Monaten nicht ausreicht, denn davon müssen Lebensmittel, Kleidung, Spielsachen, Schulranzen und Stifte oder auch der Besuch im Schwimmbad bezahlt werden. Das Problem bei einem Regelsatz von 211 Euro ist, dass dieser pauschal für jedes Kind unter 14 Jahren gezahlt wird. Für ein zweijähriges Mädchen erhalten die Eltern damit die gleiche Summe wie für einen 13-jährigen Jungen. Muss man erklären, dass der Jugendliche wesentlich mehr isst als das kleine Mädchen, dass er andere, meist teurere Hosen und Schuhe braucht? So ist es wenig erstaunlich, dass die Kinderlobbyisten mehr Geld für die Familien fordern, in der ein oder sogar beide Elternteile erwerbslos sind. Auch die Politiker haben sich von deren Berechnungen überzeugen lassen. So hat die große Koalition im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms beschlossen, dass die Regelsätze für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren erhöht werden. Künftig wird für ein Kind 70 Prozent - und nicht nur 60 Prozent - des Regelsatzes für erwachsene Hartz-IV-Empfänger gezahlt. Das sind umgerechnet 35 Euro mehr für ein Schulkind. Außerdem gibt es für Kinder - befristet bis zur zehnten Klasse - pro Jahr ein sogenanntes Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro. Das Problem ist also erkannt. Es wäre aber lohnenswert, noch einmal grundsätzlich über die Pauschale für Kinder in Erwerbslosen-Familien nachzudenken. Ein Ziel dieser Pauschalierung war es, den bürokratischen Aufwand zu verringern. Früher musste das Geld für die Klassenfahrt oder den neuen Kinder-Wintermantel immer gesondert im Amt beantragt werden. Aber wie die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre zeigen, geben etliche Hartz-IV-Familien das ihnen zugewiesene "Kinder-Geld" nicht für diese, sondern für sich, für ein neues Handy oder Zigaretten und Alkohol aus. Nicht alle, das muss betont werden, aber immer noch zu viele. Diesen Familien, diesen Kindern wäre mehr geholfen, wenn es statt Bargeld künftig Gutscheine gäbe. Das Bundesverfassungsgericht muss den Fall nun endgültig klären. Das ist, man kann es gar nicht oft genug sagen, wieder einmal ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Wie in so vielen anderen Fällen - erinnert sei an die Pendlerpauschale - müssen die Karlsruher Richter entscheiden, was schon lange als falsch erkannt worden ist. Auch von den Politikern.

Quelle: Berliner Morgenpost

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