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dbb zu Beamtenpensionen: Alterssicherung muss auch im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben

Archivmeldung vom 14.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur aktuellen Diskussion über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die rund 360.000 Beamten, Soldaten und Richter des Bundes von derzeit 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen heute in Berlin:

"Die Frage ob und wie Alterssicherungssysteme durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zukunftsfest gemacht werden sollen, ist ein außerordentlich wichtiges Thema. Wir haben uns stets konstruktiv in die entsprechenden Reformmaßnahmen eingebracht und sind insofern nicht überrascht vom Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, zu dem bereits am 4. Juli 2007 die offizielle Verbändebeteiligung stattgefunden hat."

Aus grundsätzlichen Erwägungen halte der dbb die schlichte Verlängerung der Lebensarbeitszeit für keinen geeigneten Weg, die Altersicherungssysteme im Arbeitnehmer- wie im Beamtenbereich auf eine nachhaltige solide Basis zu stellen, betonte Heesen: "Ohne flankierende Maßnahmen im Dienst- und Sozialrecht laufen die vorgesehenen Regelungen auf eine pauschale Absenkung von Renten und Pensionen hinaus." Die breite politische Mehrheit habe sich jedoch in Bundestag und Bundesrat gegen den Widerstand von vielen vernünftigen Erwägungen für diesen Weg im Bereich der Rente entschieden. "Die Beamten stehen nicht außerhalb der Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem vom dbb geführten Verfahren festgestellt, dass Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung Orientierungsgröße für die Veränderung der Beamtenversorgung sein können, jedoch nur unter Berücksichtigung der Systemunterschiede wirkungsgleich übertragen werden dürfen. Wenn dies nun politischer Wille ist, nehmen wir das trotz unserer grundsätzlichen Bedenken hin. In derselben Entscheidung hat Karlsruhe festgestellt, dass die Beamten aufgrund der in der Versorgung bereits durchgeführten Reformen stärker und früher belastet waren als die Rentner. Diese Überkompensierung wurde in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf für die Bundesbeamten berücksichtigt, was wir ausdrücklich begrüßen. Glücklicherer wären wir freilich, wenn wir einen unserer Alternativvorschläge hätten durchsetzen können, beispielsweise ein Bonusmodell bei freiwilliger Verlängerung der Dienstzeit, um Freiwilligkeit ebenso wie bereits im heute gültigen Rentenrecht honorieren zu können. Die Alterssicherung muss auch im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben, um den in Zukunft dringend benötigten qualifizierten, hoch motivierten Nachwuchs gewinnen zu können."

Quelle: Pressemitteilung dbb - beamtenbund und tarifunion

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