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Neue OZ: Schlupfwinkel schließen

Archivmeldung vom 30.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Hunderttausende Verkehrssünder kommen in Deutschland Jahr für Jahr ungeschoren davon, weil sie von einer lückenhaften Rechtslage profitieren. Wenn der ertappte Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zu erkennen ist und der Halter des Autos beharrlich schweigt, haben die Behörden keine Chance: Sie müssen das Bußgeld-Verfahren auf Kosten des Steuerzahlers einstellen. Die Bundesregierung sollte diesem Trauerspiel ein Ende setzen.

Rechtliche Schlupfwinkel für Tempo-, Gurt- oder Rotsünder darf es nicht geben. Eine Reform muss indes behutsam erfolgen. Die Verfassung ließe es nicht zu, einfach den schweigenden Halter anstelle des Fahrers mit dem Bußgeld zu belegen. Denn es gehört zum Fundament des Rechtsstaats, dass eine Sanktion nur bei nachgewiesenem Fehlverhalten verhängt werden darf.

Rechtsstaatlich einwandfrei wäre es aber, dem Halter des Autos die Verfahrenskosten aufzubrummen. Oder sein Schweigen mit einem maßvollen Bußgeld zu ahnden, wie es etwa die Behörden in Österreich tun. Ist der Halter tatsächlich nicht selbst gefahren, kann er sich die gezahlte Summe vom Fahrer zurückholen. So bekäme der unerkannte Verkehrssünder im Ergebnis in jedem Fall einen abschreckenden Denkzettel. Das ist im Interesse der Sicherheit auf deutschen Straßen unverzichtbar.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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