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Rheinische Post: Pressefreiheit

Archivmeldung vom 23.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Es ist fast unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen." Zeitungsmacher wie Zeitungsleser merken täglich, wie sehr dieser Satz zutrifft, den der deutsche Schriftsteller und Wissenschaftler Georg Christoph Lichtenberg vor über 200 Jahren seiner reichen Sammlung von Aphorismen hinzufügte.

Licht ins Dunkel zu bringen, bleibt eine mitunter heikle Angelegenheit, und es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt jene gestärkt hat, die es in diesen unübersichtlichen Zeiten versuchen. Mehr denn je bedarf eine gut informierte Öffentlichkeit kritischer und mutiger Journalisten. Und nur eine gut informierte Öffentlichkeit ist wiederum in der Lage zu beurteilen, ob auch Journalisten ihre Aufgabe mit der nötigen Sorgfalt versehen. Aus dieser feinen Balance, zu der auch das Recht auf Gegendarstellung gehört, entsteht Transparenz, auf ihr gründet unsere Pressefreiheit. Doch diese Freiheit ist bedroht, wenn die Darstellung von Journalisten beliebig interpretiert werden darf, um daraus Forderungen nach Gegendarstellung abzuleiten. Das Signal aus Karlsruhe gegen derartige "Einschüchterungseffekte" macht Mut - Mut, mehr Fackeln durchs Gedränge zu tragen.

Quelle: Rheinische Post

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