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Stuttgarter Nachrichten: Soziale Netzwerke und das Arbeitsrecht

Archivmeldung vom 07.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird manchem Arbeitnehmer erst vor Gericht bewusst. Da postet einer ein Foto von sich beim Hausbau während er krankgeschrieben ist. Ein anderer beleidigt den Chef im Freundeskreis auf Facebook. Vor Gericht, das zeigen die Fälle aus dem Südwesten, gibt es keinen Facebook-Bonus - zurecht.

Verleumdungen in den sozialen Netzwerken müssen mit dem gleichen Maß gemessen werden wie in der realen Welt. Ein betrieblicher Internet-Knigge könnte vorbeugen. Noch besser: vor dem Absenden einer Nachricht kurz innehalten.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten (ots)

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