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Neue OZ: Gefährliche Entwicklung

Archivmeldung vom 18.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbehilfe werden auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Juni in Kiel noch zu heftigen Debatten führen. Denn mit diesen Empfehlungen nimmt Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe kurz vor Ende seiner Amtszeit einen Richtungswechsel vor.

Bisher stand Hoppe für einen ethisch klaren Kurs. Doch in den neuen Grundsätzen heißt es, im Einzelfall können Ärzten ihrem Gewissen folgen, wenn sie Patienten mit Todeswunsch helfen wollen. Fraglich bleibt, ob dieser Satz zu mehr Sicherheit führt. Eher wirkt diese Aussage wie eine Hintertür, weil die Gefahr droht, dass Mediziner ihre Fachkompetenz in den Dienst der Tötung Schwerkranker stellen.

Zwar ist es Ärzten nach ihrer Standesordnung weiterhin verboten, Patienten auf Verlangen zu töten und so aktive Sterbehilfe zu leisten. Anders jedoch sieht es aus bei der Beihilfe zur Selbsttötung: Gelockerte Richtlinien können dazu führen, dass sich Patienten um Unterstützung für ihr Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden müssen. Das wäre eine ungute Entwicklung.

Sterbenskranken Menschen Schmerzen und Angst nehmen: Das muss erste Aufgabe der Ärzte sein. Dafür ist ein Ausbau der stationären Palliativmedizin nötig - nicht aber eine Aufweichung der bisher eindeutigen Regeln.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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