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Rheinische Post: Loveparade: Späte Einsicht

Archivmeldung vom 26.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sechs Monate und einen Tag nach der Loveparade-Katastrophe hat die Duisburger Staatsanwaltschaft doch noch zugeschlagen: Polizisten und Staatsanwälte durchsuchten das Rathaus, Tochterfirmen der Stadt und Privatwohnungen. Reichlich spät - bereits wenige Tage nach der Katastrophe war gefordert worden, die Staatsanwaltschaft möge einen Durchsuchungsbeschluss fürs Duisburger Rathaus erwirken. Doch die Strafverfolger sahen dazu keinen Anlass. Die Stadt kooperiere schließlich, hieß es.

Tatsächlich sind die rechtlichen Hürden für einen Durchsuchungsbeschluss hoch. Soll eine Durchsuchung stattfinden, muss ein Beschuldigter benannt werden. Das aber ist erst möglich, seit die Kölner Polizei 16 Verdächtige ermittelt hat. Allerdings wäre eine Durchsuchung auch bei unverdächtigen Personen möglich, wenn "die gesuchte Sache" (so §103 Strafprozessordnung) sich in dem zu durchsuchenden Raum befinden könnte. Doch die Staatsanwaltschaft sah dazu keinen Anlass, weil sie annahm, dass ihr alle Unterlagen freiwillig herausgegeben würden. Eine Fehleinschätzung, die den nun Beschuldigten die Möglichkeit eröffnete, Beweismaterial zu vernichten. Ob dies tatsächlich geschah, ist derzeit unbekannt. Doch allein der Gedanke, dass es möglich war, hinterlässt einen schalen Beigeschmack.

Quelle: Rheinische Post

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