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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Fall Mollath Karlsruhe, übernehmen Sie!

Archivmeldung vom 25.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und des seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath zurückzuweisen, überrascht zum einen und erfüllt die Erwartungen an die bayerische Justiz gleichermaßen. Zum einen ist es sehr selten, dass sich ein Gericht über ein von Staatsanwaltschaft wie Verteidigung getragenes Begehren hinwegsetzt. Zum anderen aber überrascht die Entscheidung auch wieder nicht, weil das Corpsdenken in der bayerischen Justiz - leider - sehr groß ist.

 Jetzt ist der Fall wieder in Nürnberg gelandet, nämlich beim dortigen Oberlandesgericht. Man muss nach all den bisherigen Erfahrungen skeptisch sein, ob die bayerische Justiz in der Lage ist, den unsäglichen Fall des Gustl Mollath so zu bereinigen, dass irgendwann nicht noch die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt wird. Und da gibt es letztlich noch eine andere Hoffnung: das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe, übernehmen Sie!

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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