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Lausitzer Rundschau: Ein Fall für Merkel

Archivmeldung vom 27.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf dem Frankfurter Flughafen geht der Streik der Vorfeldbeschäftigten in eine neue Runde. Ganze 200 Mitarbeiter haben bislang dafür gesorgt, dass mehr als 1000 Flüge gestrichen werden mussten. Es bedarf keines Experten, um sich die Unverhältnismäßigkeit dieses Treibens bewusst zu machen. Aber vielleicht erhöht gerade das den Druck auf die Berliner Politik für eine gesetzliche Lösung. Das Streikrecht ist in Deutschland ein hohes Gut.

Über Jahrzehnte gab es dafür jedoch mit der Tarifeinheit einen juristischen Grundsatz, mit dem alle Beteiligten gut leben konnten. Er besagt kurz gefasst, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Also setzten sich in der Vergangenheit die verschiedenen Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber etwa eines Flugunternehmens zusammen, um ein Tarifwerk für Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal auszuhandeln. Mitte 2010 hebelte das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit jedoch aus. So haben kleine Berufsgewerkschaften nun leichtes Spiel. An Versuchen, dem einen Riegel vorzuschieben, hat es anfänglich nicht gemangelt. In denkwürdiger Erinnerung geblieben ist ein gemeinsamer Vorstoß der Spitzen des DGB und der Arbeitgeberseite. Demnach sollte nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung finden. Auch wenn das sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss war, so verlief die Sache im Sande, weil einige Arbeitnehmervertreter kalte Füße bekamen. Eine Einschränkung des Streikrechts, um die es sich im Hinblick auf die kleineren Gewerkschaften letztlich handelt, wollte man nicht mittragen. Offiziell sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Und ganz sicher dürfte dafür das Zerwürfnis zwischen DGB und Arbeitgebern mitverantwortlich sein. Also muss von dort auch wieder die Initiative kommen. Am Ende überwiegt der Schaden auch für DGB-Gewerkschaften, wenn sich kleine Berufsgruppen ein übergroßes Stück vom Kuchen abschneiden können. Je mehr sie sich bedienen, desto weniger tariflicher Verteilungsspielraum bleibt für die anderen, oftmals weniger verdienenden Beschäftigten übrig. Sie sei "persönlich überzeugt, dass eine Regelung zur sogenannten Tarifeinheit notwendig ist", hatte Kanzlerin Merkel kurz nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor zwei Jahren erklärt. Höchste Zeit, dass sie sich an ihre Worte erinnert.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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