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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Reform der Verkehrssünderkartei

Archivmeldung vom 30.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Keine Frage - wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit Strafe rechnen. Bußgelder und Punkte sind dabei auf alle Fälle probate Mittel, mit denen notorische Raser und Drängler gebremst werden können. Doch selbst recht besonnen fahrende Verkehrsteilnehmer kassieren für kleinere Vergehen schnell mal den einen oder anderen Punkt. Gerade Vielfahrer wissen ein Lied davon zu singen.

Da kann das Konto in Flensburg manchmal fast unbemerkt anwachsen, da die Punkte erst zwei Jahre nach dem jeweils letzten Eintrag verjähren. Sehr zu begrüßen ist deshalb der Vorstoß von Verkehrsminister Peter Ramsauer, dass die Punkte in Zukunft jeweils für sich zählen und damit auch entsprechend verfallen. Dass eine Eintragung ins Zentralregister von vor zehn Jahren im schlechten Fall noch Auswirkungen auf den Punktestand von heute hat, macht wirklich keinen Sinn. Wenig Sinn aber macht auch die Überlegung, die Grenze für den Verlust des Führerscheins von derzeit 18 auf 20 Punkte anzuheben. Die Veränderung der Verjährungsfrist reicht für die Reform aus.

Quelle: Westfalen-Blatt

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