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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

»Der wichtigste Punkt vorneweg: Es gibt die Erbschaftsteuer.« Finanzstaatssekretär Axel Nawrath stellte den Koalitionskompromiss gleich im ersten Satz bloß. Unabsichtlich freilich, wollte er doch nur der Erleichterung bei CDU/CSU und SPD Ausdruck verleihen. Verständlich.

Mehr als ein Jahr war in der Großen Koalition um das neue Gesetz gestritten worden. Nun drängte die Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis zum Jahresende gesetzt, sonst wäre die Erbschaftsteuer entfallen. Dazu kommt es leider nicht. So werden sich Privatleute, vor allem aber Erben von Familienunternehmen weiter durch komplizierte Regelungen wühlen müssen, um zu sehen, was der Staat ihnen vom Erbe übrig lässt. Das Beste am neuen Gesetz ist noch, dass es weniger schlimm ist als befürchtet. »Oma ihr klein Häuschen« kommt nicht in Gefahr, selbst wenn es sich um eine respektable Villa handeln sollte - zehnjährige Nutzung durch die Erben vorausgesetzt. Für die junge Generation eines Familienunternehmens, von denen es in Deutschland zum Glück noch viele und in Ostwestfalen-Lippe sogar besonders viele gibt, sieht die Sache dagegen deutlich weniger rosig aus. Vor allem die lange Haltefrist von zehn Jahren bei gleicher Beschäftigtenzahl dürfte manchem Jungchef Sorgen bereiten. Nur mal so zum Beispiel: Hätte dieses Gesetz schon 1999 gegolten, hätte besagter Jungchef nicht nur selbst alles richtig machen müssen - was in Familienbetrieben ohnehin Voraussetzung für erfolgreiches Unternehmertum ist. Er hätte auch das Platzen der New-Economy-Blase 2000, die Schockwellen in Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 und die aktuelle Banken- und Finanzmarktkrise unbeschadet überstehen müssen. Ein sicherer Kandidat für den Titel »Manager des Jahrzehnts« eben. Wer in unruhigen Zeiten wie diesen Unternehmermut fördern will, geht anders vor. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die gut vier Milliarden Euro, die jährlich über die Erbschaftsteuer ausschließlich in die Kassen der Bundesländer fließen, gerade ein Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmachen. Die Erbschaftsteuer liefert minimalen Ertrag, aber eben auch maximalen politischen Sprengstoff. Bis zur Umverteilungs- und Neiddebatte ist es nicht weit. Das wusste auch die SPD und schaltete auf stur. Oskar Lafontaine und die Linkspopulisten lassen schön grüßen. Mit ihrem Reststolz sprang die arg gerupfte CSU den Familienunternehmen gerade noch bei. Besser wäre es jedoch gewesen, der Bund hätte die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Das hätte einen Wettbewerb um angemessene Steuersätze beflügelt. Oder man hätte gleich ganz auf die Erbschaftsteuer verzichtet, wie es Österreich seit dem 1. August tut. Schließlich ist vererbtes Geld und Vermögen ja immer schon einmal besteuert worden - und das gilt für Privatleute wie für Firmeninhaber gleichermaßen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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