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Börsen-Zeitung: Wer zahlt, schafft an

Archivmeldung vom 13.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das ist mal ein origineller Vorschlag zur Überwindung der Dreisäulenstruktur des Bankgewerbes: Nach dem im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellten Gutachten der Professoren Bigus (Uni Bern) und Leyens (Uni Hamburg) zur Reform von Anlegerentschädigung und Einlagensicherung sollen künftig alle für alle haften - Privatbanken, Volksbanken und Sparkassen mithin auch für jene gruppenfremden Finanzhäuser, die in ihren Kreisen keinen Schutz fanden.

Das ist das Prinzip des Länderfinanzausgleichs oder der Gesetzlichen Krankenversicherung: Wer mies wirtschaftet oder Schlimmeres anstellt, hält sich bei denen schadlos, die ihre Finanzen und Risiken im Griff haben. "Überlaufregelung" heißt das. Der Begriff impliziert, dass im Notfall schon ein Sicherungstopf ausgelaufen ist oder - wie die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) - seit eh und je ziemlich leer war.

Anlass der Überlegungen ist der 670-Mill.-Euro-Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst. Die 750 Vermögensverwalter, Börsenmakler und sonstigen EdW-Mitglieder, die per - oft an die Substanz gehender - Sonderumlage zur Kasse gebeten werden, sind zwar ebenso zu bedauern wie 30000 geprellte Anleger, die sich bis zu 20000 Euro auf den Schutz ihrer Anlage verlassen konnten. Aber so, wie es sich die Gutachter vorstellen, nämlich zulasten der Kreditwirtschaft und ihrer Kunden, darf das Problem nicht gelöst werden. Wer zahlt, schafft an: Es kann doch nicht allen Ernstes daran gedacht sein, dass Banken und Sparkassen für in Teilbereichen konkurrierende Finanzdienstleister haften sollen, ohne dass Letztere sich den Aufnahmekriterien und Kontrollmechanismen der etablierten und bewährten Sicherungssysteme unterwerfen. An diesen Kriterien und Mechanismen müssen aber zumindest jene Akteure scheitern, die sich im oder an der Grenze zum grauen Kapitalmarkt bewegen.

Ein Entschädigungssystem, das schon dem ersten härteren Belastungstest nicht standhält, ist ein klarer Fall von Fehlkonstruktion. Das muss nicht an schlechter Umsetzung durch nationale Gesetzgeber oder mangelhafter Aufsicht liegen. Es kann auch sein, dass schon die EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung missraten war. Offenbar gibt es bestimmte Schäden, für die nach Art, Entstehung oder Umfang keine Solidargemeinschaft geradestehen kann und will. Unabhängig davon muss die Frage erlaubt sein, ob wirklich jede Form von Geldanlage schutzbedürftig und schützenswert ist.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Bernd Wittkowski)

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