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WAZ: Verteilung von Geldauflagen

Archivmeldung vom 22.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als die Angeklagten im so genannten Mannesmann-Verfahren im November 2006 zur Zahlung von Geldauflagen über insgesamt 2,3 Millionen Euro verurteilt wurden, ahnte wohl noch niemand, welch Segen dieses Urteil für die Deutsche Flug-Ambulanz, für das Solinger Kinder-Therapiezentrum, für den Kölner Rollstuhl-Club und mehrere dutzend weitere gemeinnützige Organisationen bedeuten würde.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte sie unter tausenden Bewerbern als Begünstigte ausgewählt - die meisten von ihnen werden es als eine Art Lottogewinn gefeiert haben. Die Summen, über die die Staatsanwälte und Richter bei der in Deutschland seit rund 30 Jahren gängigen Geld-Verteilung verfügen, lassen aufhorchen. Weil damit latent der Verdacht einer möglichen Bevorzugung von Einrichtungen im Raum steht, zu denen die juristischen Wohltäter möglicherweise eine Beziehung pflegen. Dieser hohen Verantwortung, inklusive der permanenten Gefahr entsprechender Vorwürfe, müssen sich die Richter stellen - bislang gibt es keinen Anlass, dieses bewährte und karitative Verfahren zu ändern.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (von Norbert Robers)

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