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Neue OZ: Kleiner Wurf

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteil zur Versammlungsfreiheit die Chance zum großen Wurf vertan. Die entscheidende Frage, inwieweit der Bürger auch in privaten Einkaufszentren demonstrieren darf, ließen die Verfassungshüter gestern offen.

Sicher: Das Problem stellte sich im konkreten Fall nicht und konnte offenbleiben. Dennoch wäre es richtig gewesen, hier Klarheit für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Vieles spricht dafür, dass Karlsruhe auch Konsummeilen in Privatregie als Orte des öffentlichen Lebens für Demonstranten öffnen will. Was richtig wäre. Um Gewissheit zu haben, bedarf es nun aber weiterer Klagen. Das ist für die Betroffenen wie für die Justiz ärgerlich.

Erfreulich klar fiel das Urteil dagegen im Hinblick auf Flughäfen, Bahnhöfe und Unternehmen unter staatlicher Kontrolle aus. Selbstverständlich muss die Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes hier gelten. Und natürlich endet sie dort, wo der Reiseverkehr gestört wird oder sogar die Sicherheit der Passagiere in Gefahr gerät.

Karlsruhe hat den öffentlichen Raum, in dem demonstriert werden darf, also ein gutes Stück ausgeweitet. Künftig darf der Staat eben nicht mehr beide Augen zudrücken, wenn etwa missliebige Demonstranten am Frankfurter Flughafen vor den Abflugschaltern vertrieben werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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