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Von Gericht gekippt: Ausgangsperren sind unverhältnismäßig!

Archivmeldung vom 09.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Noch vor nicht allzu langer Zeit wurde es als absurde Verschwörungstheorie abgetan, dass die Bundesregierung auf die Idee kommen könnte, ihren Bürgern eine Ausgangssperre aufzuerlegen. Doch inzwischen erwägt Bundeskanzlerin Angela Merkel genau das – und zwar auch tagsüber, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Seine eigenen vier Wände könnte man dann nur noch verlassen, wenn man einen sogenannten „triftigen Grund“ vorweisen kann. Volljährige Bürger werden wie Kinder behandelt, die sich von ihren Eltern vorschreiben lassen müssen, wann sie wieder in der Wohnung zu sein haben. Dabei ist die Ausgangssperre nicht nur entwürdigend, sondern vor allem auch: Sinnlos, unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Die ohnehin nicht konsequent durchsetzbare Schikane führt dazu, dass Einkäufe und andere Kontaktherde sich nur an anderen Tagen umso geballter konzentrieren. Überdies ist der Verzicht auf frische Luft und Bewegung ungesund, die pauschale Aufforderung „Stay at home“ geradezu gesundheitsschädigend.

Die Unverhältnismäßigkeit solcher Ausgangssperren wird offenbar auch in den Reihen der Justiz immer mehr erkannt. Erst kürzlich hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass die angeordneten Ausgangsbeschränkungen in der Region Hannover rechtswidrig und unverhältnismäßig waren. Ähnlich sah es zuvor auch das Verwaltungsgericht Hannover. Der Region Hannover blieb daraufhin keine andere Wahl, als die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Quelle: AfD Deutschland

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