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WAZ: Klare Kriterien müssen her - Kommentar zum Urteil über den Flüchtlingsstatus für Syrer

Archivmeldung vom 23.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die chaotischen Zustände in der Flüchtlingskrise rächen sich nun auch juristisch. Monatelang hatten die Behörden Asylbewerber aus Syrien zu Flüchtlingen nach der Genfer Konvention ernannt. Ihre individuelle Verfolgung wegen Rasse, Religion oder politischer Überzeugung konnte nie ernsthaft überprüft werden. Um den Familiennachzug einzudämmen und die Flüchtlingszahlen zu begrenzen, entschied die Bundesregierung im Asylpaket II dann quasi über Nacht, auch Syrern im Zweifel nur noch eingeschränkten Schutz zu gewähren.

Diesen Bruch in der Praxis können viele Verwaltungsgerichte nicht nachvollziehen. Der politische Wunsch nach Verringerung der Asylbewerberzahlen könne nicht zu einer Neubewertung der Lage in Syrien führen. Die Frage der individuellen Verfolgung ist eben keine, die man je nach Aufnahmekapazität und allgemeiner Stimmungslage passend machen kann.

Das Urteil vom Dienstag ist ein weiteres Indiz, dass rasch eine grundsätzliche Klärung her muss. Es gibt gute Gründe, nicht alle syrischen Flüchtlinge automatisch zu Verfolgten des Assad-Regimes zu ernennen. Doch sollten die Kriterien dafür deutlich plausibler und endlich gerichtsfest sein.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)  von Tobias Blasius

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