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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Zugspitzlauf-Prozess

Archivmeldung vom 02.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer sich zu einem Extrem-Lauf anmeldet, sollte sich der Risiken bewusst sein. Wenn Sportler eine Gesamtstrecke von fast 18 Kilometern zurücklegen und dabei mehr als 2200 Höhenmeter überwinden wollen, müssen sie nicht nur körperlich fit, sondern auch passend ausgerüstet sein.

Die beiden Männer, die beim Zugspitz-Lauf 2008 ums Leben kamen, waren nur mit T-Shirt und kurzer Hose bekleidet. Warum liefen sie immer weiter, obwohl sie steifgefroren und völlig erschöpft waren? Von einem fahrlässigen Verhalten des Veranstalters ließ sich das Gericht nicht überzeugen. Der Mann hatte die Verantwortung über geeignete Kleidung den Läufern zugewiesen, die Sportler hätten einen Haftungsausschluss unterschrieben. Eine richtige Entscheidung, denn fahrlässig verhalten haben sich einzig die Läufer selbst. Ob aus falschem Ehrgeiz oder grober Fehleinschätzung - ihrer Eigenverantwortung sind sie nicht nachgekommen. Bei dichtem Schneetreiben liefen sie weiter. Das war nicht nur fahrlässig, sondern in diesem Fall tödlich. Das Urteil ist wegweisend. Verantwortung trägt in erster Linie jeder Mensch für sich selbst - nicht nur im Extremsport.

Quelle: Westfalen-Blatt

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