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Rheinische Post: Justizschelte

Archivmeldung vom 01.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Gedanke, dass ein wegen dringenden Verdachts des sechsfachen Mordes und der gefährlichen Brandstiftung in Untersuchungshaft sitzender Beschuldigter bald auf freien Fuß kommt, ist bedrückend. Die Vorstellung, dass jemand in Untersuchungshaft bleibt, ohne dass die Justiz nach acht Prozess-Jahren ein rechtskräftiges Urteil zustande gebracht hat, ist nicht minder unangenehm.

Nicht zum ersten Mal stuft ein Gericht (im vorliegenden Fall ist es das höchste) das Freiheits-Grundrecht (Artikel 2 der Verfassung) eines U-Häftlings höher ein als das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit vor einem mutmaßlichen Schwerverbrecher. Das Bundesverfassungsgericht, dessen prägende Rolle als Hüterin unserer Freiheitsrechte unbestritten ist, hat den Finger in eine Wunde gelegt, die am Justizkörper immer wieder aufbricht: Wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften Fehler machen und mit ihrer Arbeit über Jahre hinweg nicht fertig werden, wird Rechtsstaatlichkeit zur Rechtsverweigerung. Dass Karlsruhes harte Justizschelte im Resultat einem Mann zu Gute kommt, der zwar nicht rechtskräftig verurteilt, aber dringend mordverdächtig ist, ist die schwer zu akzeptierende, aber rechtsstaatliche Folge im freiheitlichen Staat.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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