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Neue OZ: Legalen Diebstahl gibt es nicht

Archivmeldung vom 11.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Maultaschen, Brotaufstrich, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro: Dürfen Angestellte entlassen werden, weil sie mit vermeintlichen Bagatell-Diebstählen ihren Arbeitgeber schädigen? Die Antwort des Bundesarbeitsgerichtes ist eindeutig: Ja. Die Richter sprechen sich klar gegen Bagatellgrenzen aus. Das ist auch gut, um jeder Ausrede nach dem Motto "Aber es war doch nur . . ." den Wind aus den Segeln zu nehmen. Den legalen Diebstahl gibt es nicht, auch nicht im Kleinformat.

Mit dem Urteil im Fall der Kassiererin, die fremde Pfandbons eingelöst hatte, gehen die Bundesrichter aber noch einen Schritt weiter: Genauso wenig, wie Angestellte am Arbeitsplatz klauen dürfen, dürfen Arbeitgeber vorschnell zur fristlosen Kündigung greifen, um - womöglich auch aus anderem Grund - unliebsam gewordene Mitarbeiter elegant loszuwerden. Im Fall der gewerkschaftlich engagierten Kassiererin kann dieser Eindruck durchaus entstehen. Insofern haben die Richter ihren Sinn für Verhältnismäßigkeit bewiesen, wenn sie grundsätzlich dafür plädieren, im Einzelfall auch mildernde Umstände zu berücksichtigen.

Für die Kassiererin ist das Urteil ein klarer Sieg. Nachahmungstäter sollten aber gewarnt sein: Bagatell-Diebstähle bleiben ein Grund für eine Kündigung - auch wenn Arbeitgeber dieses Instrument nicht unkontrolliert anwenden dürfen. 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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