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Börsen-Zeitung: Reformrisiken

Archivmeldung vom 03.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Vertagung des Beschlusses des Börsenrats der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) über eine Reform bzw. Abschaffung des Präsenzhandels war unvermeidbar. Denn die kurze Zeit seit der erstmaligen Diskussion des Projekts Ende März hat nicht ausgereicht, die notwendigen Arbeiten zu erledigen, um den Reformbeschluss auf eine sichere Basis zu stellen.

Letzteres setzt nämlich u.a. voraus, dass bereits jetzt die Börsenordnung für einen Zustand vorbereitet werden muss, der in drei Jahren, nach Ablauf einer Übergangsfrist, eintreten würde. Ohne entsprechend angepasste Börsenordnung könnte ein Reformbeschluss leicht vor Gericht zu Fall gebracht werden.

Ebenso wichtig ist jedoch, die betroffenen Akteure, d.h. die Makler, zu überzeugen, die künftig als leistungsbezogen entlohnte Spezialisten auf Xetra wirken sollen. Vor allem bei den kleineren Maklerfirmen ist noch viel Arbeit zu leisten. Aus ihrer Sicht ist das Reformprojekt eine Zumutung. Einige werden die Anforderungen an die künftigen Spezialisten nicht erfüllen und drohen ihr Geschäft zu verlieren. Die Reform widerspruchslos hinzunehmen bzw. ihr zuzustimmen, ohne konkrete Anhaltspunkte einer Existenzgrundlage in den zukünftigen Verhältnissen zu erhalten, erfordert schon eine sehr gute Begründung des Plans. Der Börse ist aber zuzugestehen, dass es kaum möglich ist, einen belastbaren "Business Case" für die Makler zu erstellen. Denn bei den rasanten Veränderungen im Wertpapierhandel und dem Tempo der Marktanteilsgewinne von Wettbewerbern, die auch zulasten des Parketts gehen, kann niemand voraussagen, wie der zu verteilende Kuchen in drei Jahren aussieht.

Viel Zeit für einen Reformbeschluss bleibt nicht. Im September erfolgt die nächste Neuverteilung von Wertpapiermandaten, die dann für 30 Monate gültig bleibt. Eine juristisch sichere Basis für eine Reform würde neben der parallel verlaufenden dreijährigen Übergangsfrist erfordern, dass frühzeitig signalisiert wird, dass es in zweieinhalb Jahren keine weitere Neuverteilung geben wird. Geschieht dies nicht, könnte dies bedeuten, dass eine Reform frühestens in sechs Jahren erfolgen kann. Angesichts des immer stärkeren Wettbewerbs könnten von einer Beibehaltung des Status quo langfristig möglicherweise ebenso hohe Risiken für die Makler ausgehen wie von einer Reform des Präsenzhandels.

Quelle: Börsen-Zeitung

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