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WAZ: Karlsruhe macht Tempo

Archivmeldung vom 11.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich wert ist, zeigt sich normalerweise erst, wenn die Regierung es umgesetzt hat. Das ist im Richterspruch zum Existenzminimum in einem Punkt anders: der Härtefallregelung.

Zwar hat die Regierung bis Jahresende Zeit für ein neues Gesetz, doch in der Praxis muss diese "verfassungswidrige Lücke sofort geschlossen werden". Das Problem: Ausgerechnet im eiligsten Punkt bleiben die Richter schwammig. Was ein Härtefall ist, muss erst noch geklärt werden, gleichwohl kann jeder, der sich in einer Notlage wähnt, noch heute Geld "für einen unabweisbaren Bedarf" fordern. Karlsruhe kann betonen, das sei nur in seltenen Ausnahmen möglich. Doch werden die Anträge alles andere als selten sein. Bügeln die Jobcenter sie einfach alle ha, dürfen sich am Ende wieder die Sozialrichter über neue Fälle freuen. Was Karlsruhe ganz sicher erreicht hat, ist eine bisher ungekannte Eile der Politik bei der Umsetzung eines Verfassungsurteils. Schäuble drückt nicht ohne Grund aufs Tempo - jeder Tag mehr, an dem Unklarheit herrscht, kostet womöglich Geld und steigert die Wut in den Ämtern.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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