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Corona-Regime hat keine epidemiologische Grundlage: PCR- und Antigen-Test völlig untauglich!

Archivmeldung vom 01.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Alfons Kluibenschädl schrieb den folgenden Kommentar: "Was wurden Kritiker des Corona-Kurses der Regierung und ihrer „Experten“ nicht alles genannt! Von „Aluhut“ über „Covidiot“ bis zum „Verschwörungstheoretiker“ reichte die Palette. Friedliche Demonstranten wurden als „Mob“ und „Neonazis“ beschimpft, obwohl sie nur die Grund- und Freiheitsrechte zurück forderten. Kritische Ärzte verloren sogar ihre Berufszulassung, wenn sie an der öffentlichen Erzählung auch nur den geringsten Zweifel anmeldeten. Für all sie ist das Wiener Urteil eine späte, aber überfällige Bestätigung."

Kluibenschädl weiter: "Zu verdanken ist die Erkenntnis auch dem Mut der Freiheitlichen, die eine in der zweiten Republik einmalige Untersagung einer politischen Kundgebung nicht auf sich ruhen ließen und Beschwerde gegen den willkürlichen Verbotsbescheid einbrachten. Und das Gericht hatte die Aufrichtigkeit, nicht nur die Untersagung für illegal zu erklären, sondern auch die angebliche epidemiologische Grundlage in der Luft zu zerreißen. Zwei Monate nach dem totalitären Verbot regierungskritischer Proteste – Zehntausende kamen trotz alledem nach Wien – sind es die Kritiker, die zuletzt lachen. Denn plötzlich liegt die ganze Argumentationsgrundlage von Kurz, Anschober & Co. in Trümmern.

PCR- und Antigen-Tests weisen keine Infektion nach

Denn der Richterspruch erkannte zurecht: Weder der PCR-Test noch der Antigen-Test sind geeignet dazu, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Bei Ersterem kommt die Feststellung nicht irgendwo von einem Esoterik-Guru aus dem Darknet, sondern direkt von der WHO. Und bei Zweiterem reicht der empirische Blick auf die Praxis. Immer wieder gab es Schlagzeilen über unzählige Tests, die ein falsch-positives Resultat brachten.

Das Verwaltungsgericht Wien würdigte dies entsprechend: Die Antigen-Tests seien bei fehlender Symptomatik „hochfehlerhaft“. Dennoch stützte sich die Corona-Kommission für ihre Analysen ausschließlich auf besagte Antigen-Tests. Dabei sei es denkbar, dass die breite Falldefinition des Gesundheitsministeriums zur Grundlage wurden, womit „jegliche Feststellung der Zahlen für ‚Kranke/Infizierte‘ falsch“ würde. Die hohen Fallzahlen seien zudem eine Folge der offensiven Test-Strategie.

Ganzes Corona-Regime in der Luft zerrissen

Im besten Fall belegt die Erkenntnis des Gerichts also, dass die türkis-grüne Regierung und ihr autoritärer Corona-Apparat massiv schlampig arbeiten. Aber im Endeffekt ist es auch ein ordentliches Gericht, das die bisherigen Erkenntnisse völlig auf den Kopf stellt. Und wenn dieselben, die darauf bestehen, dass die Politik dem Recht zu folgen habe und nicht umgekehrt, konsequent sind, müssen sie eingestehen: Das ist ein Paukenschlag.

Denn die fehlerhaften Antigen-Tests sind die Grundlage für das ganze Freitest-Regime der Regierung. Egal, ob man sich aus seinem Tal oder Bezirk „raustesten“ muss oder zum Friseur „reintesten“: Es sind zumeist diese Tests, die zum Einsatz kommen. Auch die Schultests zeigten bereits, wie fehleranfällig diese Massentestungen sind. Sogar der umstrittene „grüne Pass“ soll sich zumindest teilweise auf die Testresultate stützen.

Gericht erkennt den Corona-Pfusch in Österreich

Es scheint nur wie ein kleines Urteil, das bescheinigt, dass die Mächtigen sich mit einem überzogenen Demo-Verbot verzockten, im Wissen, dass eine Beschwerde niemals vor dem Demo-Tag ausgefochten würde. Aber in Wirklichkeit zeigt sich, dass wohl nicht nur beim Husch-Pfusch-Untersagungsbescheid „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“, wie das Gericht erkannte.

Sondern, dass uns die Regierung seit Monaten anhand falscher oder dünner Belege ohne jede Grundlage diverse Zwänge auferlegt und zahlreiche Grundrechte streicht. Dafür hätte es freilich kein Verwaltungsgericht gebraucht. Wochenblick-Leser wussten spätestens seit dem November, dass etwa der PCR-Test nichts taugt. Damals berichteten wir nämlich über entsprechende Aussagen des früheren Pfizer-Vizes Dr. Mike Yeadon, auch nicht irgendwer.

Kritiker und freie Medien wurden bestätigt

In einem Land der Anständigen wäre dieses Urteil ein Anlass, sich bei Kritikern und freien Medien für die Vernaderung als vermeintliche Aluhutträger oder Fake-News-Schleudern zu entschuldigen. Irren soll ja menschlich sein, und man muss nicht alles auf die Waagschale werfen. Wir wären nicht einmal besonders nachtragend: Uns geht es nicht um unsere eigene Eitelkeit, sondern um die Wahrheit, und folge die Erkenntnis der Anderen dazu spät. Denn wie es so schön heißt: Besser spät als nie.

Und selbst in einem normalen Land – in dem sich die meisten Bürger wohl noch vor etwas mehr als einem Jahr wähnten – wäre dieser Richterspruch noch eine mediale Bombe mit enormer Durchschlagskraft. Die Redaktionen würden sich nur Minuten später überschlagen. Der Ruf nach einem Rücktritt einer unfähigen Regierung, die ihr Corona-Regime auf Beliebigkeit baut, würde von allen Dächern dieser Republik schallen. In unserem Land herrscht außerhalb der freien Publizistik hingegen ohrenbetäubende Stille.

Politik und Mainstream in der Schweigespirale

Die zuständigen Politiker, die abgewatsche Polizei-Führung und die sogenannten „Qualitätsmedien“ sitzen das Urteil aus, als hätte es nie stattgefunden. Vier Stunden, nachdem die FPÖ-Politiker Dagmar Belakowitsch und Gerhard Kaniak bei einem Presse-Termin die Bombe platzen ließen, schwiegen von ORF über „Krone“ alle immer noch eisern. Mit der Zeit zogen immerhin „Standard“ und „eXXpress“ leise nach.

Den Vogel abgeschossen hat aber ein weiteres Medium: „oe24“ brachte Material von der Konferenz, allerdings unter dem nichts sagenden Titel „Dagmar Belakowitsch zu den aktuellen Corona-Maßnahmen“. Und tatsächlich: Es kommt dort zwar die Kritik an der Corona-Politik und an den Posten-Spielchen der ÖVP vor. Das Urteil samt seiner Bedeutung wurde aber beinhart rausgeschnitten. Kein Witz.

Aber seid Euch gewiss: Die Zeiten, in denen ihr ein Monopol auf die öffentliche Meinung hattet, sind gottlob vorbei. Mündige Bürger informieren sich heute bei freien Medien wie „Wochenblick“ und erfahren somit dennoch jene Dinge, die der Lückenpresse zu unangenehm sind, gebührend anzusprechen."

Quelle: Wochenblick von Alfons Kluibenschädl 

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