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Mitteldeutsche Zeitung: zu W-Lan-Urteil

Archivmeldung vom 14.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für Einzelpersonen mag der Spruch akzeptabel und praktikabel sein, wenn auch nicht klar ist, was "marktübliche Sicherungen" sind. Hotels, Gaststätten oder Internet-Cafés hingegen stehen vor großen Problemen. Wenn sie Surf-Netzwerke für ihre Kunden anbieten, müssten sie in Zukunft Ausweise kontrollieren - oder ihren Service einstellen.

Bei der stetig wachsenden Bedeutung des Internets für alle Lebensbereiche wäre diese Einschränkung ein schwerer Schlag für den freien Zugang zum Web. Wer Netze auf diese Weise gegen möglichen Missbrauch schützt, verhindert gleichzeitig die sinnvolle Nutzung der offenen W-LAN-Struktur. Hier Vor- und Nachteile abzuwägen, wird es definitiv weiterer Urteile bedürfen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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