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Südwest Presse: Kommentar zum Unterhaltsrecht

Archivmeldung vom 24.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es gehört zu den ungeschriebenen Regeln der Politik, dass aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sich jeder herausliest, was ihm zupasskommt. So fühlen sich auch dieses Mal SPD-Justizministerin Brigitte Zypries und Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen durch die Entscheidung zum Unterhaltsrecht von Eltern aus geschiedenen Ehen und Ledigen gleichermaßen bestätigt, jeder für sich.

Zwar hat das Gericht mit dem unerträglichen Zustand aufgeräumt, wonach eheliche und uneheliche Kinder unterschiedlich behandelt werden, wenn es um den Unterhalt des betreuenden Elternteils geht. Aber es hat gleichzeitig ein Schlupfloch offen gelassen: Wenn Mutter oder Vater keine Arbeit finden, dann macht es für die Dauer des Unterhaltsanspruchs einen Unterschied, ob sie ledig sind oder aus einer gescheiterten Ehe stammen. Hier wirkt die "nacheheliche Solidarität" doch noch nach, die das Gericht ansonsten nicht gelten lässt.
Jetzt muss sich die Koalition entscheiden, wie sie mit dem Urteil zurechtkommt. Das Gesetz zum Unterhaltsrecht, dessen Verabschiedung vorsorglich verschoben wurde, dürfte nicht gefährdet sein. Offen gelassen hat das Gericht aber die Frage, wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss. Der Hinweis der Richter auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom dritten Lebensjahr an dürfte dabei nicht zu übersehen sein.

Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse

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