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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft

Archivmeldung vom 30.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Genugtuung bei den Atomkraftgegnern im Wendland. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft gestärkt. Die Karlsruher Richter ließen Klagen von Anwohnern gegen die Castortransporte nach Gorleben zu.

Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat eine solche Klagebefugnis regelmäßig in Abrede gestellt. Dieses werteten die Verfassungsrichter als Verstoß gegen Grundrechte. Karlsruhe konstatiert ein »spezifisches Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von Kernbrennstoffen«. Endlich können sich die Hauptbetroffenen auch juristisch gegen die strahlenden und unsinnigen Atommülltransporte wehren. Atomwirtschaft und Bundesregierung, die über das Bundesamt für Strahlenschutz die Transporte genehmigt, sind nun in der Pflicht, die Notwendigkeit der Fuhren wasserdicht zu begründen und vor allem deren Ungefährlichkeit nach〜zuweisen. Das dürfte seit den Meldungen über erhöhte Strahlung beim jüngsten Castor-Transport im November einige Mühe machen. Vom Tisch sind die Transporte mit dem Karlsruher Urteil natürlich nicht. Eine Klage zuzulassen und ihr inhaltlich stattzugeben, sind zweierlei Dinge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat sich in der Vergangenheit nicht gerade als atom- und regierungskritisch profiliert. Lautstarker Protest auf der Straße wird also auch weiterhin nötig sein, um die Transporte zu stören und den Unsinn der Atommüllverschieberei durch halb Europa anzuprangern.

Quelle: Neues Deutschland

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