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Endspurt, Kommentar zu den Finanzmarktgesetzen

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Fast scheint es so, als habe die Bundesregierung erst jetzt bemerkt, dass sich die Legislaturperiode dem Ende zuneigt. Ein Konvolut von Finanzmarktgesetzen hat die Hürde der Kabinettszustimmung genommen mit der Aussicht, noch in der ersten Jahreshälfte 2021 unfallfrei das Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Novellen, die nicht mehr vor Jahresende - oder kurz danach - das Kabinett passieren, haben wenig Chancen, vor der Bundestagswahl Gesetz zu werden.

Zu nah rückt die Auseinandersetzung im Parlament an den Wahltermin im kommenden Herbst. Zu groß ist der Wunsch der Fraktionen, sich zu profilieren, zu gering die Bereitschaft zu Kompromissen. Der Endspurt betrifft notwendige EU-Rechtsumsetzungen, eigene Projekte der Regierung, die schon lange währen, und Reparaturen am Rechtsrahmen, um politischen Schaden abzuwenden.

Die Reform der Bilanzkontrolle für Wirtschaftsprüfer, ihre Kontrollstellen und die Finanzaufsicht BaFin ist eines der Vorhaben, das auf Missstände reagieren will. Der Wirecard-Skandal kam für Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als obersten Dienstherrn der BaFin zur Unzeit, will er doch die SPD als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führen. Die Novelle ist eine Reaktion darauf. Sie verbessert Prozesse, dürfte aber kriminelle Energie nicht unterbinden können. Mit dem Entwurf des E-Wertpapiers hat sich die Regierung viel Zeit gelassen, obwohl das Projekt zu Beginn der Wahlperiode ausgerufen war. Es ist nur ein Anfang, der Schuldverschreibungen auf der Blockchain rechtssicher emissionsfähig macht.

Bei Fondsanteilen reicht es nur zur Fungibilität ohne Urkunde, nicht zur E-Emission. Aktien, die Eigentumsrechte an schwankendem Unternehmenskapital verbriefen, werfen mehr rechtliche Fragen auf und bleiben noch außen vor. Dies zu vollenden liegt bei der nächsten Regierung, die den Finanzplatz damit gut positionieren kann - wenn sie nicht zu lange wartet. Die Pfandbriefgesetznovelle und die neue Aufsicht über Wertpapierfirmen abseits vom Kreditwesengesetz folgt EU-Recht. Beim Pfandbriefgesetz drängt die Zeit. Verpasst der Gesetzgeber die EU-Frist, sind die aufsichtsrechtlichen Privilegien dieses Finanzierungsinstruments futsch.

Der Entwurf zur Stärkung des Fondsstandortes war noch nicht im Kabinett. Damit wird ebenfalls EU-Recht umgesetzt. Aber auch die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups attraktiver zu machen, sollen damit realisiert werden. Will Schwarz-Rot liefern, heißt es: Gas geben.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots)  von Angela Wefers

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