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Neue OZ: Sicherheit hat Vorfahrt

Archivmeldung vom 26.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nur mal angenommen, dass jeder, der ein Gesetz zu seinen Gunsten umgehen kann, es auch tut - wohin würde das führen? Bis hierher und nicht weiter, hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden und diejenigen, die eine Gesetzeslücke dreist ausgenutzt haben, in die Schranken gewiesen. Eine gute Entscheidung, die zeigt, dass Sicherheit auf der Straße vorgeht. Und zwar grundsätzlich.

Nach dem Leipziger Urteil dürfen die Behörden nun prüfen, ob Inhaber eines Führerscheins, den sie im Ausland erworben haben, dort tatsächlich auch wohnen. Trifft dies nicht zu, macht man sich zumindest verdächtig, ein Führerscheintourist zu sein, der seinen hier eingebüßten Lappen im Ausland bequem wiedererlangen wollte. Nach der neuen Rechtsprechung würde man die Lizenz nun schnell wieder los.

Wer hierzulande seinen Führerschein für längere Zeit verliert, hat sich auf der Straße einiges zuschulden kommen lassen. Aus gutem Grund darf derjenige, der sich als fahruntüchtig erwiesen hat, vorerst nicht mehr ans Steuer. Dass ab einem bestimmten Punkt zudem der sogenannte Idiotentest verpflichtend wird, ist zwar peinlich für den Verkehrssünder, aber notwendig. Schließlich kann ein Fahrzeug in den falschen Händen eine tödliche Waffe sein.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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