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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Patientenverfügung

Archivmeldung vom 27.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fünf Jahre ist es her, dass der Bundesgerichtshof vom Gesetzgeber gefordert hat, der Patientenverfügung Rechtsbindung zu verleihen. Geschehen ist das bis heute nicht. Patienten, Ärzte und Richter bewegen sich auf juristisch unsicherem Terrain - das ist zu bedauern.

Vorwürfe an die Politik wären allerdings verfehlt. Würde und Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen für den Fall des nahenden Todes oder einer existenziellen Erkrankung zu achten, dabei aber neue oder künftige Chancen auf Heilung oder Linderung nicht durch einen in Unkenntnis geäußerten Willen auszuschließen: In diesem unauflösbar erscheinenden Spannungsfeld ringt der Bundestag über alle Parteigrenzen hinweg um eine ethisch fundierte Lösung. Das geht nicht von heute auf morgen. Wie auch immer am Ende eine gesetzliche Regelung aussehen wird - die Entscheidung über den Ausschluss lebensverlängernder oder gar lebensrettender Behandlungsmethoden ist zunächst stets eine höchstpersönliche. Die Ärzteschaft ist aufgerufen, unbegründete Ängste vor vermeintlich inhumaner Apparatemedizin zu zerstreuen. Die Palliativmedizin muss noch mehr Beachtung und Förderung erfahren. Damit ein jeder die Gewissheit hat, bei den letzten Schritten des Lebenswegs Linderung und Beistand zu erfahren. Je aufgeklärter der Patient, desto eindeutiger wird sein Wille für all jene erkennbar sein, die ihn achten sollen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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