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Neues Deutschland: zum Urteil im Zumwinkel-Prozess

Archivmeldung vom 27.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die gefühlte Gerechtigkeit in unserem Lande bewegt sich mal wieder im Negativbereich. Klaus Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis. Der alte Spruch, laut dem vor dem Gesetz alle gleich, aber manche gleicher sind, macht die Runde.

Dabei ist das Urteil nur in der Norm. In der, die hierzulande mit vergleichbaren Verfahren gegen Top-Manager gesetzt wurde. Was auch soll ein kleiner Richter machen, wenn die hinterzogene Summe - wie durch ein Wunder - unter der blieb, die der Bundesgerichtshof als haftwürdig betrachtet und die Verteidigung so überaus wirkungsvoll von der Anklage unterstützt wird. Mit tollen Argumenten: Einmal ertappt, habe Zumwinkel alles gestanden und die fehlenden Steuern nachgezahlt. Zudem sei es Strafe genug, wenn sich ein »Manager des Jahres« öffentlich als Asozialer bezeichnen lassen muss, nur weil er den größten Fehler seines Lebens gemacht hat und er ein klitze-klein-wenig kriminell ist. Zumwinkels Reue, die wie ein Schleier vor den Augen der Justiz weht, kostet ihn nur Geld. Davon hat er selbst nach Abzug aktuell verfügter Zusatzausgaben noch immer genug. So funktioniert Zweiklassenjustiz. Und dabei haben wir noch nicht einmal von jenen geredet, die als Banker oder in der Wirtschaft Geld »verbrennen« und damit die soziale Existenz von Millionen gefährden. Die bekommen statt deftiger Anklagen fette Bürgschaften angehängt.

Quelle: Neues Deutschland

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