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Tschechei ächtet erstmals kommunistischen Justizmord

Archivmeldung vom 03.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

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Nachfolgend ein Leserkommentar zur Meldung "Steinbach: Prager Urteil gegen Brozová-Polednová vorbildliches Zeichen" vom 02.11.2007.

Das Beispiel mit der Verurteilung einer kommunistischen Staatswanwältin mehr als 5 Jahrzehnte nach dem Justizmord sollte auch in anderen ehemals kommunistischen Staaten Schule machen.

Erika Steinbach hat wohl von ihrer Fraktionsführung nicht mehr genehmigt bekommen, sonst hätte sie hinter dem Satz: "daß die tschechische Seite sich nach mehr als 17 Jahren ihrer kommunistischen Vergangenheit gestellt hat" einen zweiten (Satz), folgen lassen, etwa derart: Wie schön wäre es nun auch, wenn die nationalistisch-rassistische Vergangenheit der Jahre 1945-48 (Sturz Benesch durch den Kommunisten Klement Gottwald im Feber 1948) mit der Vertreibung und Entrechtung der Deutschen und Ungarn in der Tschechoslowakei auch juristisch und moralisch aufgearbeitet werden würde. Daß die Fraktionsführung der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages ihrer "Menschenrechtsbeauftragten" Erika Steinbach diesen zweiten - folgerichtigen - Satz für die Interessen der Sudetendeutschen nicht genehmigt hat, ist ein besonderes Trauerspiel in der Mißachtung der Menschenrechtsverletzungen an Deutschen durch die offizielle "deutsche" Politik! Und: man muß es immer wieder schreiben, die deutschen Opfer von Totalitarismus werden von ihren "nachüberlebenden" eigenen Landsleuten weiter als Opfer "Dritter Klasse" betrachtet!

Leserkommentar von Karl-P. Schlor

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