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Lausitzer Rundschau: Massenklage gegen Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 02.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor vielen Jahren haben die Karlsruher Verfassungsrichter in dem aufsehenerregenden Urteil zur Volkszählung beschrieben, wo einer Demokratie grundsätzlicher Schaden droht durch staatliche Ausforschung. Nicht allein die Tatsache, dass Polizei, Justiz, Geheimdienste und Steuerbehörden alle nur denkbaren Informationen über die Bürger sammeln, ist demnach gefährlich.

Viel schwerer wiegt der Umstand, das die Menschen im Wissen um die staatliche Wissensallmacht nicht mehr frei sind in ihrem Verhältnis zu den Institutionen, die ihnen zu Dienst sein sollen. Ein Staat, der zu viel weiß, produziert Untertanen, sagten die Verfassungsrichter damals. Gestern ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Kontakte und Bewegungen eines jeden noch über Monate nachvollziehbar macht. Es ist ein Gesetz, das sich weit entfernt, von den früheren Grundsätzen der Verfassungshüter. Es wird an der einen oder anderen Stelle die Kriminalitätsbekämpfung erleichtern. Es wird wissensmächtigen Regierungsapparaten aber auch neue Möglichkeiten geben, ihren unbequemen Kritikern gegenüberzutreten. Es ist bezeichnend, dass die Mehrheit des Bundestagsabgeordnete vor Ausforschung schützt, Journalisten dagegen nicht. Es spricht viel dafür, dass auch dieses Mal die Karlsruher Richter die Notbremse ziehen. Sie haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von zumeist noch unter Rot-Grün beschlossenen Gesetzen kassiert. Das für die Abgeordneten sicher beschämendste Urteil galt dem Luftsicherheitsgesetz. Es war im Kern nichts anderes als eine schwere Rüge des Bundestags. Dass die Volksvertreter sich dennoch wieder und wieder und scheinbar völlig unberührt von den höchstrichterlichen Mahnungen von den Sicherheitsbehörden in Sackgassen jagen lassen, ist ein Alarmzeichen. Die von den Richtern geforderte Abwägung, die das technisch Machbare und polizeilich Wünschenswerte auch auf seine politische Wirkung hin prüft, findet nicht statt. Wenn die Freiheit aber vor allem eine Sache umfassender staatlicher Obhut wird, bleibt von ihr nichts übrig. Mit Sicherheit!

Quelle: Lausitzer Rundschau

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