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Mitteldeutsche Zeitung: zu NS-Urteilen

Archivmeldung vom 29.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Es ist auch eine Grundsatzentscheidung: Nach mehr als einem halben Jahrhundert hat die deutsche Justiz rechtskräftig anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes unentbehrliche Teile des "Tötungsapparats" waren und damit - wie im Fall Gröning - einen "unmittelbaren Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen" in den Vernichtungslagern hatten.

Man kann das als späte Einsicht begrüßen, aber näher liegt es, in der Verspätung von einem halben Jahrhundert einen Skandal zu erkennen. Die wenigen Helfer, die davon noch betroffen sind, dürften kaum ihre Verurteilung erleben.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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