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Westdeutsche Zeitung: Caroline-Urteil

Archivmeldung vom 07.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Garantiert die Pressefreiheit, dass die pure Neugier der Leser befriedigt wird? Ganz klar: ja. Auch wer angesichts von Promi-Klatsch die Nase rümpft, sollte bedenken: Niemand hat das Recht, den Menschen vorzuschreiben, was sie zu interessieren hat.

Prominente, die sehr gut mit den Medien leben, weil gerade diese sie ja auch populär machen, haben durchaus eine Vorbildfunktion: Zahllose Menschen orientieren sich an den von ihnen gezeigten Verhaltensmustern. Daher ist es bedenklich, wenn diese Vorbilder mit Hilfe der Gerichte dafür sorgen, dass das von ihnen gezeigte Bild nur einen - von ihnen mit bestimmten - Ausschnitt der Wirklichkeit zeigt. Der Bundesgerichtshof musste aber den Vorgaben des Straßburger Gerichts und dem zweifellos auch Prominenten zustehenden Schutzinteresse gerecht werden. Mit der nun getroffenen Differenzierung und ein paar in Zukunft nicht mehr gedruckten Paparazzi-Fotos wird man leben können.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Zeitung

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