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Rheinische Post: Recht für Terroristen

Archivmeldung vom 16.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Manchmal kommt der Rechtstaat hart daher und unverständlich. Dann zum Beispiel, wenn die Justiz zugunsten von Ex-Terroristen entscheidet, die wegen Mordes verurteilt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern getan.

Die Ermittler wollten die Führungsriege der einstigen RAF mit Beugehaft zur Aussage zwingen, um endlich die genauen Umstände des Buback-Mordes zu klären. Weil aber Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts dabei womöglich Hinweise auf die eigene Beteiligung an anderen Verbrechen gegeben hätten, dürfen sie die Auskunft verweigern. Weil eben niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Dabei handelt es sich um ein ehernes Prinzip unserer Rechtsordnung. So wichtig, dass es ausnahmslos zu verteidigen ist. Selbst dann, wenn es sich um Menschen handelt, die bisher kein Wort des Bedauerns über ihre schrecklichen Taten haben verlauten lassen. Auch solchen unappetitlichen Zeitgenossen muss die Justiz einräumen, was jedem zusteht. Und was im übrigen der Verfassungsschutz für sich ebenfalls in Anspruch nimmt - das Recht zu schweigen. Dass der Geheimdienst für die Aufklärung des Buback-Mords womöglich Informationen weiter unter Verschluss hält, das ist der eigentliche Skandal.

Quelle: Rheinische Post (von Matthias Beermann)

 

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