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SÜDWEST PRESSE, Kommentar zu Überwachung von Bahnhöfen

Archivmeldung vom 23.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer häufig mit dem Zug fährt, bekommt für sein Ticket eine Filmkarriere gratis hinzu. Auf immer mehr Bahnhöfen nehmen Kameras die Reisenden auf, senden Bilder ins Sicherheitszentrum nach Berlin. Wieder einmal führt das Anliegen, für mehr Sicherheit zu sorgen, zu einem Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Die Videokameras sammeln massenhaft Bilder unbescholtener Bürger.

Nicht umsonst hält das Bundesverfassungsgericht eine flächendeckende Videoüberwachung in Deutschland für unzulässig. Diese Art der Kontrolle ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Sie wird nur eingesetzt, wo es die Kriminalitätslage und die Gefahrenprognose rechtfertigen. Nach den Anschlägen von Madrid und London mag sich das Bewusstsein für die Terrorgefahr an Großbahnhöfen zugespitzt haben. Doch Videoüberwachung schreckt Selbstmordattentäter nicht ab, wie das Beispiel London zeigt. Dort sind Kameras an allen U-Bahnhöfen installiert. Aber um die Terrorabwehr geht es Bundesinnenminister Schily und Bahn-Chef Mehdorn nach eigenem Bekunden vordergründig nicht. Sie wollen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgen beziehungsweise verhindern. Zweifellos hat die Bahn als Hausherr das Recht dazu, Videokameras einzuschalten. Sie sollte aber darlegen, wo sie das tut und vor allem, was sie mit den Daten macht. Das ist sie ihren Kunden schuldig.

Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse

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